Warenstreite
Ein Warenstreit entsteht, wenn die Qualität oder Menge der gelieferten Waren oder Dienstleistungen vom Debitor als mangelhaft beanstandet wird. Als Warenstreit gilt deshalb jeder Einwand eines Debitors, der zur Folge hat, dass eine Forderung nicht oder nur teilweise bezahlt wird. Die Beseitigung des Warenstreites obliegt grundsätzlich dem Factoringnehmer.
Warenstreite werden als eigene Belegart in FACT.pilot übernommen und mit möglichen Warenstreitsgründen versehen. Ein Warenstreit kann zur Folge haben, dass der Posten zwar noch angekauft, aber aus der Finanzierung genommen wird.
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