Die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften (Compliance) ist in den Unternehmen zu einer neuen Herausforderung geworden. Unter „Compliance" werden im Wirtschaftsrecht all diejenigen Ge- und Verbotsvorschriften zusammengefasst, die bei der täglichen Arbeit zu beachten sind und neben einer entsprechenden Fachkenntnis vor allem eine intelligente Software erfordern. Viele der Vorschriften ergeben sich aus Basel II oder Sarbanes Oxley und gelten daher auch für Factoringinstitute.
Was bedeutet Blacklist-Matching für Sie?
Die Null-Toleranz-Politik der USA bei Non-Compliance, also bei mangelnder Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch Finanzinstitute, stellt auch für Factoringgesellschaften eine große Herausforderung dar. Die dynamische Entwicklung und die zunehmende Anzahl der Gesetze und Vorschriften zwingen Finanzdienstleister zu weit reichenden Kontrollmaßnahmen beim Datenqualitätsmanagement, zum Aufspüren der Beteiligung an Geldwäscheaktionen, der Terrorismusfinanzierung und andere illegale Aktivitäten. Eine Nicht-Beachtung der Compliance-Vorschriften führt zu Geldstrafen, ernster Rufschädigung oder sogar zu Haftstrafen.
Das so genannte Blacklist-Matching ist ein wichtiger Bestandteil von Compliance, denn hiermit soll der Datenabgleich verschiedener, von staatlichen Behörden aufgestellten „schwarzen Listen“ mit den eigenen Kundendaten abgeglichen werden. Dies setzt eine intelligente Software voraus.
Wodurch erfüllt FACT.pilot die umfangreichen Compliance-Anforderungen für das Blacklist-Matching?
fidis hat in FACT.pilot ein Tool für das Blacklist-Matching integriert und erfüllt dadurch alle Compliance-Anforderungen. Datenbestände werden damit auf intelligente Art und Weise mit schwarzen Listen verglichen und analysiert.
Die Daten der Black Lists sind häufig lückenhaft und nur selten mit Adressen bestückt. Daher werden nicht nur Muster, Füllungsgrade, Werte und Schlüssel von der Software erkannt, sondern auch Sprachkonventionen, Namenszusammenziehungen und phonetische Unterschiede werden berücksichtigt. Ebenso werden Spitznamen und nicht-lateinische Schriftarten (z.B. Arabisch oder Kyrillisch) von dieser Software mit den "scharzen Listen" abgeglichen. Auch regelmäßig wiederkehrende Transaktionen, wie z.B. Überweisungen, werden einer automatischen Prüfung durch das System unterzogen.
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